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Corona-Hilfen: Ohne Eintragung droht Rückzahlung

etrieben, die verpflichtet sind, sich ins Transparenzregister einzutragen, droht die Rückforderung der Corona-Hilfen. Die Erfüllung der Eintragungspflicht ist nämlich Voraussetzung für diese Hilfen. Welche Fristen noch einzuhalten sind.

Viele Bäckereien haben in den zurückliegenden Pandemiemonaten Corona-Hilfen, zum Beispiel November- und Dezemberhilfen, Überbrückungshilfe oder andere Hilfsgelder, erhalten. Bei der Beantragung konnten die Umsatzverluste meist nur geschätzt werden. Es war also immer klar, dass bei der Endabrechnung die Unterstützungssumme gegebenenfalls nach oben oder nach unten korrigiert werden muss, so dass es zu Rückzahlungen kommen kann.

Auf einen weiteren Grund für mögliche Rückzahlungen macht nun das Handwerks-Magazin in einem aktuellen Beitrag aufmerksam: Hat sich ein Betrieb entgegen der gesetzlichen Pflicht nicht ins Transparenzregister eingetragen, können die Corona-Hilfen zurückgefordert werden – gegebenenfalls auch in voller Höhe und auch, wenn ansonsten alle Voraussetzungen für eine Unterstützung vorliegen.

Die Frist, bis zu der sich ein Unternehmen im Transparenzregister spätestens eintragen muss, ist je nach Rechtsform des Unternehmens unterschiedlich. Damit hängt die Frage, ob eine Rückforderung droht, von der Rechtsform ab.

  • Aktiengesellschaften, S.E. und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) mussten sich bis zum 31. März 2022 eintragen. 

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften und Unternehmergesellschaften (UG) mussten sich bis zum 30. Juni 2022 eintragen. 

  • Alle anderen Unternehmen, insbesondere offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) müssen sich bis zum 31. Dezember 2022 eintragen. 

Unabhängig von der Frage der eventuellen Rückforderung von Corona-Hilfen droht bei der nicht rechtzeitigen Eintragung eine Geldbuße.

Über das Transparenzregister und die Pflicht, sich dort rechtzeitig einzutragen, hatten wir mit Newsletter vom 4. November 2021 bereits informiert: https://www.baeckerhandwerk.de/corona/aktuelle-news-detail/eintragung-ins-transparenzregister-fuer-alle/

Stand: 4.August 2022